Als Amateur hast Du vielleicht die Absicht, auch mit Deinen Bildern und Videos Geld zu verdienen? Wenn Dir dies gelingt: Glückwunsch. Die erste Auszahlung oder mehrere Auszahlungen hast Du schon erhalten? So soll es sein. Du weißt, dass dies Einnahmen sind, an denen auch möglicherweise der Staat etwas abbekommen möchte? Ja? Sehr schön. Du weißt es noch nicht oder bist Dir unsicher? Dann ist dieser Beitrag vielleicht für Dich ganz interessant.
Wie ist Deine Hobby aus steuerlicher Sicht in Deutschland zu sehen?
Simpel betrachtet, erstellst Du ja einfach “nur” Fotos und Videos und bietest diese zum Verkauf an. Wenn jemand Dein Material kauft, bekommst Du einen bestimmten Anteil des Verkaufserlöses ausgezahlt. Das Du nebenbei chatten kannst und nette Leute kennenlernst, ist ein schöner Nebeneffekt, für den sich das Finanzamt dann eher weniger interessieren wird.
Anfangs wird dies von Dir sicher eher als eine Art Hobby verstanden. Falls Du allerdings die Absicht hast, auf Dauer, Nachhaltig mit der Absicht zur Gewinnerzielung auf eigene Rechnung und Verantwortung den Verkauf von Bildern und Videos zu betreiben, dann sind die wesentlichen Vorraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit gegeben.
Als Gewerbetreibender kannst Du von Deinen Einnahmen verschiedene Kosten, welche im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit stehen, mit Deinen Einnahmen verrechnen (Einnahme-/Überschußrechnung). Zum Beispiel kannst Du Deine Anschaffungskosten für einen PC, Fotoapperat, Videokamera, Arbeitszimmer/Büro und vieles andere sowie laufende Kosten wie für Internetanschluß gegen die Einnahmen verrechnen. Nur der Teil, welcher dann übrig bleibt ist ggf. zu versteuern. Dein Gewinn (auch eventuell ein negativer) ist in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Deine Einnahmen unterliegen auch der Umsatzsteuer. Du kannst auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung anwenden. Näheres dazu, welche Vor- und Nachteile eine solche Kleinunternehmerregelung hat und was sondt noch zu beachten ist, erfährst du auch bei einem Steuerberater.
Sehr gute weitere Informationen zum Thema Gewerbe und Steuerrecht bekommst Du bei Wikipedia. Frage auch einen Steuerberater. Ebenso kannst Du beim Finanzamt weitere Informationen erhalten. Wir raten Dir, Dich mit diesem Thema näher auseinander zusetzen, damit Du nicht später womöglich eine böse Überraschung erlebst. Falls Du Arbeitslosengeld beziehst, ist es auch ratsam, deine “künstlerische” Tätigkeit der Arbeitsagentur nicht zu verschweigen. Gerade wenn Du damit Einnahmen erzielst. kann dies Auswirkungen haben.
Leider können wir an dieser Stelle nicht umfassender auf alle Bereiche des Steuer- und Gewerberechts eingehen, da dies ein sehr komplexes Thema ist und den Rahmen hier sehr sprengen würde. In unserem Forum kannst Du zu diesem Thema diskutieren. Hierfür gibt es einen speziellen Bereich “Steuern und Rechtliches”.
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